Sondererbfolge

Sondererbfolge
Sonder|erbfolge,
 
die Vererbung einzelner Nachlassgegenstände an einen bestimmten Erben, der mit dem Erbfall unmittelbar zum Alleinberechtigten wird, im Gegensatz zu der im deutschen Erbrecht sonst geltenden Gesamterbfolge (Universalsukzession), bei der alle Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers einheitlich auf den oder die Erben übergehen (Erbrecht). Eine Sondererbfolge außerhalb des BGB findet sich nur in wenigen Fällen: der Bauernhof nach dem landesgesetzlichen Höferecht; bei Erbfällen bis zum 1. 10. 1993 die Heimstätte nach dem Reichsheimstättengesetzen; ferner kann Sondererbfolge gelten für den Anteil des Erblassers an einer Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft; OHG; KG), wenn im Gesellschaftsvertrag die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters vorgesehen ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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